Buchungsbedingungen: Akazienhaus 6

Zimmervermittlung der Kurverwaltung Dierhagen Reisebedingungen / Allgemeine Vertragsbedingungen Die Zimmervermittlung der Kurverwaltung Dierhagen vermittelt als Reservierungsstelle Ferienunterkünfte zwischen den Leistungsanbietern und einem Gast entsprechend dem aktuellen vertraglich gebundenen Unterkunftsangebot. Die entstehenden vertraglichen Beziehungen werden direkt zwischen dem Leistungsanbieter und dem Gast geschlossen. Die Zimmervermittlung handelt im Auftrag der Leistungsanbieter. Der Mietvertrag wird im Namen und für Rechnung der Eigentümer der Vermietungseinheit geschlossen. Es gelten die nachfolgenden Bedingungen: 1. Leistungen Mit dem Abschluss eines Gastaufnahmevertrages erwirbt der Gast den Anspruch auf Erfüllung aller im Vertrag genannten Leistungen, soweit in der Reservierungsbestätigung nichts anderes angegeben wurde. 1.1. Der Gast ist verpflichtet, die für die Objektüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen, die vereinbarten Preise an den Vermieter bzw. den Vermittler zu zahlen. 1.2. Die Unter- und Weitervermietung des überlassenen Objekts durch den Gast ist ausgeschlossen. Das Empfangen von Besuchern ist nur mit Erlaubnis des Vermieters möglich. 2. Buchung / Zahlung 2.1.Das Angebot wird mit der Unterschrift des Gastes zur verbindlichen Einbuchung in unserer Buchungssystem. Der Gast überweist die Anzahlung auf das Konto der Kurverwaltung, IBAN: DE 33 1505 0500 0536 0003 36 und BIC: NOLADE21GRW, und erhält von der Zimmervermittlung eine Anzahlungsbestätigung. Bei kurzfristigen Buchungen, innerhalb von 7 Tagen bis Reiseantritt ist die telefonische Zusage bindend. Hier erfolgt die Bezahlung in bar oder mit EC-Karte bei Ihrer Anreise. 2.2. Den Restbetrag sowie die Kurabgabe hat der Gast 28 Tage vor Reiseantritt auf das im Vertrag angegebene Konto zu überweisen. 3. Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag 3.1. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung aller im Vertrag genannten Bedingungen, einschließlich der Beherbergung der angemeldeten Personen. Eine Mehrbelegung ist nicht gestattet. 3.2. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft dem Gast Schadenersatz zu leisten. 3.3. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen, ohne vorherige Stornierung, den vereinbarten Preis termingerecht zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. 3.4. Bei einer vorzeitigen Abreise von mehr als 3 Tagen, erhält der Gast die Aufwendungen bei einer erneuten Vermietung der Unterkunft für den entsprechenden Zeitraum den Restbetrag abzüglich der Bearbeitungsgebühr per Überweisung ausgezahlt. 3.5. Die Zimmervermittlung ist gemeinsam mit dem Leistungsanbieter gehalten, eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft nach Möglichkeit erneut zu vermieten. 3.6. Die Anreise wird zwischen 15.00 Uhr und 18.00 Uhr erwartet. Die Anreise sollte unbedingt mit dem Vermieter, Vermittler bzw. Schlüsselverwalter zuvor abgesprochen werden. Am Abreisetag hat die Abreise bis 10.00 Uhr zu erfolgen. Die Unterkunft wird vom Mieter in einem besenreinen Zustand übergeben . 4. Stornierung Der Rücktritt von einer bereits gebuchten Reise muss schriftlich (Brief, Fax) angezeigt werden. Maßgeblich für die Einhaltung der Fristen ist der Poststempel. Je nach Datum des Zuganges der Stornierung werden folgende Pauschalsätze in Rechnung gestellt, es gelten folgende Rücktrittsgebühren, zzgl. einer einmaligen Bearbeitunsgebühr in Höhe von 30,00€ - jeweils in Prozent der gebuchten Gesamtleistung: 90 bis 31. Tage vor Anreise 20% 30 bis 21. Tage 50 % 20 bis 6. Tage 80 % ab 5 Tage sowie bei Nichtanreise, sind 90 % der Vertragssumme zu zahlen . Die Stornierung ist grundsätzlich an die Zimmervermittlung zu richten. Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten- Versicherung. 5. Haftung Da die Zimmervermittlung im Auftrage der Leistungsanbieter arbeitet, haftet sie nur für eigene Fehler bei der Vermittlung und beim Vertragsabschluss. Für die Leistungen aus dem Gastaufnahmevertrag haftet der jeweilige Leistungsanbieter direkt. Der Gast hat das Ferienobjekt pfleglich zu behandeln und die während seiner gebuchten Aufenthaltszeit entstandenen Schäden dem Vermieter zu melden. 6. Reklamation / Mitwirkungspflicht 6.1. Sollten Mängel auftreten, ist eine Forderung auf Abhilfe zunächst an den jeweiligen Vermieter bzw. Verwalter direkt zu stellen. Wird in einer angemessenen Frist nicht abgeholfen, so ist die Zimmervermittlung zu informieren. Erfolgt eine Mängelanzeige im nachhinein, entfällt jeglicher Anspruch auf eine Regulierung. 7. Gerichtsstand Gerichtsstand ist das Amtsgericht Stralsund 8. Datenschutzerklärung Mit der Unterschrift des Vertrages gibt der Gast seine Kontaktdaten wie Name, Adresse, Telefon-/Mobiltelefonnummer und E-Mail-Adresse für die Verwendung der Vermittlung und Buchung von Ferienunterkünften frei. Die Zimmervermittlung versichert hiermit, dass die angegebenen Daten nur zum Zweck des Gastaufnahmevertrages verwendet werden. Eine darüberhinausgehende Verwendung der Daten abseits des Gastaufnahmevertrages ist hiermit untersagt.